Talent = Leiharbeitnehmer*in
Unsere Talents unterzeichnen bei ihrer Anmeldung eine Rahmenvereinbarung mit Zenjob, um neben ihrem Studium bei unseren Partnerunternehmen zu jobben.
Deine Arbeit bei Zenjob findet im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung statt. Finde heraus, wie dieses Anstellungsverhältnis funktioniert und welche Vorteile es für dich hat.
Unsere Talents unterzeichnen bei ihrer Anmeldung eine Rahmenvereinbarung mit Zenjob, um neben ihrem Studium bei unseren Partnerunternehmen zu jobben.
Wir verbinden Talents und Partnerunternehmen. Für unsere Talents sind wir primärer Ansprechpartner und übernehmen alle Arbeitgeberpflichten (z.B. Lohnzahlung und Anmeldung bei der Sozialversicherung).
Wir leihen unsere Talents an unsere Partnerunternehmen aus, damit sie dort ihre eigentliche Arbeit verrichten können. Für jeden Job unterzeichnen unsere Talents einen befristeten Arbeitsvertrag direkt in der App.
Studierende können bei Zenjob entweder in kurzfristiger Beschäftigung oder Werkstudentenjobs arbeiten. Bei beiden Anstellungsverhältnissen gibt es grundlegende Unterschiede.
Bei der kurzfristigen Beschäftigung handelt es sich um eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Im Gegensatz zum 520€-Minijob gibt es bei der kurzfristigen Beschäftigung keine Verdienstgrenze, sondern eine zeitliche Begrenzung: Sie muss auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sein und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Die kurzfristige Beschäftigung bei Zenjob bietet einige Vorteile gegenüber einem 520€-Minijob.
Es gibt keine Verdienstgrenze.
Du zahlst keine Beiträge zur Sozialversicherung.
Du kannst unabhängig entscheiden, wann und wie oft du jobbst.
Du kannst unterschiedliche Jobs und Unternehmen ausprobieren.
Die kurzfristige Beschäftigung ist gesetzlich auf 70 Tage pro Kalenderjahr bzw. Rahmenvereinbarung begrenzt. Als Arbeitstag gilt jede Schicht, egal wie kurz oder lang sie ist. Achtung: Zu den 70 Tagen zählen alle Arbeitstage aus all deinen kurzfristigen Beschäftigungen.
Wenn du die maximale Anzahl an Arbeitstagen erreichst, deine Rahmenvereinbarung ausläuft oder du sie terminierst, musst du mindestens eine zweimonatige Pause einlegen, bevor du eine neue unterschreiben darfst. Wenn du die 70 Arbeitstage im Kalenderjahr erreicht hast, kannst du deine nächste Rahmenvereinbarung frühestens im nächsten Kalenderjahr unterschreiben.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Die Höhe deiner Steuerabgaben richtet sich nach deiner Steuerklasse, nach deinem etwaigem Kinderfreibetrag und dem sogenannten Anmeldezeitraum.
Unsere Werkstudentenjobs sind eine gute Alternative für alle Studierenden, die ein regelmäßiges Einkommen möchten. Auch hier unterschreibst du eine Rahmenvereinbarung mit Zenjob und verrichtest deine eigentliche Arbeit bei einem unserer Partnerunternehmen. Im Gegensatz zur kurzfristigen Beschäftigung arbeitest du ausschließlich bei einem Unternehmen und verpflichtest dich zu einer festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit.
Unsere Werkstudentenjobs findest du als solche gekennzeichnet in unserer App.
3-18 Monate
Vorlesungszeit: 16-20 Stunden
Vorlesungsfreie Zeit: Bis zu 40 Std./Woche
Bei der Anmeldung kurzfristige Beschäftigung auswählen, da wir Werkstudentenjobs auch hier posten
Für die Bestimmung der Höhe deiner abgeführten Lohnsteuer spielt der sogenannte Anmeldezeitraum eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um die Anzahl der Tage, die zwischen deiner ersten und deiner letzten Schicht in einem Kalendermonat liegen. Das Finanzamt nutzt den Anmeldezeitraum, um deinen durchschnittlichen Tageslohn aufs Jahr betrachtet hochzurechnen und so deine Lohnsteuer zu bestimmen.
Monatslohn / Anmeldezeitraum x 365 Tage = theoretischer Jahreslohn
Bei der kurzfristigen Beschäftigung gibt es ein paar Tipps, wie du deine Lohnsteuerabgaben so gering wie möglich hältst.
Zwei gearbeitete Schichten im Monat
1. Schicht am 05.07. – Lohn 100€
2. Schicht am 25.07. – Lohn 100€
200€ / 20 Tage x 365 Tage = 3.650€ Jahreslohn
Eine gearbeitete Schicht im Monat
1. Schicht am 05.07. – Lohn 100€
Keine 2. Schicht
100€ / 1 Tag x 365 Tage = 36.500€ Jahreslohn
Vermeide es, nur eine Schicht im Monat zu arbeiten.
Arbeite eine Schicht möglichst zu Beginn des Monats und eine weitere möglichst zum Ende des Monats. Je höher der Anmeldezeitraum, desto geringer die Lohnsteuer.
Wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (10.908€ für Alleinstehende – Stand 2023) geblieben ist, kannst du dir deine Lohnsteuer über eine Steuererklärung komplett oder teilweise erstatten lassen.
Es gibt vier Gründe, warum deine Rahmenvereinbarung mit Zenjob ausgelaufen sein könnte.
1. Es ist ein Jahr seit Beginn deiner Rahmenvereinbarung mit Zenjob vergangen.
Der Vertrag läuft nach einem Kalenderjahr automatisch aus und du musst zwei Monate pausieren.
2. Du hast 70 Tage innerhalb deiner Rahmenvereinbarung gearbeitet.
Du musst zwei Monate warten, bis du deine nächste unterschreiben kannst.
3. Du hast 70 Tage im Kalenderjahr gearbeitet.
Es werden alle Arbeitstage zusammengerechnet, egal ob sie innerhalb einer oder mehrerer Rahmenvereinbarungen stattgefunden haben. Du kannst deine nächste Rahmenvereinbarung frühestens zum 01.01. des nächsten Kalenderjahres beginnen.
4. Du beendest von deiner Seite aus den Rahmenvertrag.
Dafür gibt es keine einzuhaltenden Fristen. Nach der Kündigung musst du zwei Monate warten, bis du deine nächste Rahmenvereinbarung unterschreiben kannst.
Die Drehtürklausel soll verhindern, dass eine Person ein Unternehmen verlässt und dann innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden als Leiharbeitskraft zu schlechteren Bedingungen im gleichen Unternehmen eingesetzt wird. Dabei ist es egal, ob sie gekündigt wurde oder selbst gekündigt hat.
Aus diesem Grund fragen wir dich im Rahmen deiner Anmeldung nach deinen Arbeitgebern der letzten 6 Monate. Bei diesen Unternehmen darfst du während dieser Frist keine Jobs buchen.
Ja, grundsätzlich darfst du das. Von unserer Seite aus gibt es hierbei keine Einschränkungen. Du solltest aber beachten, dass es beim BAföG Verdienstgrenzen gibt. Wenn du diese überschreitest, werden dir in der Regel deine Leistungen gekürzt. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 520€ im Monat bzw. 6.240€ im jeweiligen Bewilligungszeitraum (Stand 2023). Wir empfehlen dir, am besten deine sachbearbeitende Person im Studentenwerk zu kontaktieren.
Nein, leider ist es derzeit nicht möglich, Zenjob zu nutzen, wenn du Sozialleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehst. Diese schließen das Arbeitslosengeld 2 sowie Hartz IV bzw. das Bürgergeld ein. Kindergeld und BAföG sind von dieser Regelung ausgenommen.
Du darfst eine kurzfristige Beschäftigung nur ausüben, wenn keine Berufsmäßigkeit besteht. Dein Einkommen aus der kurzfristigen Beschäftigung muss also eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung für dich haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du die kurzfristige Beschäftigung nebenbei ausübst (also neben einem Vollzeitstudium).
Es gibt keine allgemeine Verdienstgrenze, wenn du im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung bei Zenjob arbeitest. Trotzdem musst du unter Umständen einige Grenzwerte beachten.
Solltest du BAföG erhalten, darfst du höchstens 520€ pro Monat anrechnungsfrei dazuverdienen. Wenn du familienversichert bist, liegt die Einkommensgrenze bei 485€ (Stand 01.01.2023), bzw. 520€ beim Einkommen aus einem Minijob. Falls du Fragen oder Ungewissheiten hast, empfehlen wir dir, dich an deine Krankenversicherung oder dein Studentenwerk zu wenden.
Bitte beachte auch, dass der jährliche Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer für Alleinstehende 10.908€ (Stand 2023) beträgt. Wenn du steuerfrei bleiben willst, darf dein Gesamtjahreseinkommen nicht über diesem Betrag liegen.
Wenn du im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung bei Zenjob jobbst, darfst du maximal 70 Tage pro Kalenderjahr bzw. Rahmenvereinbarung arbeiten. Jede Schicht gilt dabei als Arbeitstag, egal wie lang oder kurz sie ist. Wenn du die maximale Anzahl an Arbeitstagen innerhalb einer Rahmenvereinbarung oder eines Kalenderjahres erreicht hast, musst du eine zweimonatige Pause einlegen, bevor du eine neue Rahmenvereinbarung unterschreiben darfst.
Achte bitte beim Planen deiner Schichten darauf, dich an das Arbeitszeitgesetz halten. Danach gibt es eine vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag, beziehungsweise 48 Stunden pro Woche. Außerdem muss zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn eine gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden liegen.
Wenn du bei Zenjob als Werkstudent*in arbeitest, darfst du während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche neben deinem Studium arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit ist es in Absprache mit dem Partnerunternehmen möglich, bis zu 40 Stunden pro Woche zu jobben.
kurzfristige Beschäftigung • Überstunden & Arbeitszeitgesetz • Semesterferienarbeit
Finde heraus, was unsere Nutzungsvoraussetzungen sind, wie du dich bei Zenjob anmeldest und wie du erfolgreich deinen ersten Job meisterst.